Agenturen für barrierefreie Websites
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher zur Barrierefreiheit, darunter den elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen, Telekommunikation und E-Books.
Ebenso wichtig ist, wer nicht erfasst ist: Kleinstunternehmen – weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme – sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Reine Geschäftskundenangebote fallen ebenfalls nicht darunter. Eine Informationsseite ohne Shop und ohne verbindliche Buchung ist bei vielen kleinen Betrieben nicht betroffen.
Das ist deshalb erwähnenswert, weil seit Inkrafttreten Angebote kursieren, die mit Abmahnungen werben und Betrieben Pflichten zuschreiben, die für sie nicht gelten. Eine Agentur, die zuerst prüft, ob überhaupt eine Pflicht besteht, arbeitet seriöser als eine, die sofort ein Paket verkauft.
Maßstab der Umsetzung ist die Norm EN 301 549, die auf die WCAG in Stufe AA verweist. Wer danach arbeitet, erfüllt die Anforderungen – und baut nebenbei eine Website, die auch für ältere Nutzer und auf schlechten Verbindungen besser funktioniert.
Webdesign Agenturen in Barrierefreiheit
Noch keine Webdesign Agentur für Barrierefreiheit vorhanden.
Umsetzung funktioniert meist standortunabhängig.
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