Seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes kursieren Angebote, die mit Abmahnungen werben. Ein Teil davon richtet sich an Betriebe, für die das Gesetz gar nicht gilt.

Was das Gesetz verlangt

Das BFSG setzt eine europäische Richtlinie um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern zur Barrierefreiheit.

Erfasst sind unter anderem der elektronische Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen, Telekommunikationsdienste, E-Books und der überregionale Personenverkehr.

Wer ausgenommen ist

Zwei Ausnahmen sind für kleine Betriebe entscheidend:

  • Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen. Weniger als zehn Beschäftigte und zusätzlich höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Wer darunter liegt, ist bei Dienstleistungen nicht verpflichtet. Für Produkte gilt das nicht in gleicher Weise.
  • Reine Geschäftskundenangebote. Das Gesetz zielt auf Verbraucher. Wer ausschließlich an Unternehmen liefert, ist nicht erfasst – dann muss allerdings auch erkennbar sein, dass nicht an Verbraucher verkauft wird.

Daraus folgt: Eine Informationsseite eines kleinen Handwerksbetriebs, ohne Shop und ohne verbindliche Terminbuchung, ist in vielen Fällen nicht betroffen.

Der Maßstab

Gefordert ist der Stand der Technik nach der Norm EN 301 549, die weitgehend auf die WCAG in Stufe AA verweist. In der Praxis heißt das unter anderem: ausreichende Kontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alternativtexte, saubere Überschriftenstruktur und beschriftete Formularfelder.

Was das für die Agenturauswahl bedeutet

Die erste Frage einer seriösen Agentur lautet nicht „welches Paket“, sondern „sind Sie überhaupt verpflichtet“. Wer diese Prüfung überspringt und sofort verkauft, sollte begründen können, warum.

Und wenn keine Pflicht besteht, ist Barrierefreiheit immer noch eine sinnvolle Investition – nur eben eine freiwillige, über die man mit anderen Argumenten entscheidet als mit Bußgeldern.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick nach dem Stand August 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung.