Solange die Zusammenarbeit läuft, stellt niemand diese Fragen. Sie kommen beim Wechsel – und dann sind sie schwer zu verhandeln.

1. Die Domain

Sie sollte auf den Betrieb registriert sein, der sie nutzt. Punkt. Eine Agentur kann die technische Betreuung übernehmen, ohne als Inhaberin eingetragen zu sein.

Ist sie es doch, hängt der wichtigste Vermögenswert des Onlineauftritts am Wohlwollen eines Dienstleisters. Das ist meist kein böser Wille, sondern gewachsene Bequemlichkeit – ändert aber nichts an der Lage, wenn es zum Streit kommt.

Prüfen lässt sich das über eine Abfrage beim Registrar oder schlicht durch Nachfragen.

2. Die Zugänge

Hosting, Redaktionssystem, Datenbank. Der Auftraggeber sollte eigene Zugangsdaten mit vollen Rechten haben – nicht nur ein Redakteurskonto.

Das ist kein Misstrauen. Es ist Vorsorge für den Fall, dass die Agentur nicht erreichbar ist, den Betrieb einstellt oder das Verhältnis endet.

3. Quellcode und Gestaltung

Hier wird es juristisch. Ohne ausdrückliche Vereinbarung verbleiben Nutzungsrechte häufig beim Urheber – die Website ist bezahlt, aber Bearbeitung und Weitergabe sind nicht ohne Weiteres gestattet.

Was im Vertrag stehen sollte: Einräumung der Nutzungsrechte an Gestaltung und individuell erstelltem Code, zeitlich und räumlich unbeschränkt, einschließlich Bearbeitung und Übertragung an Dritte.

Bei Bausteinen aus quelloffenen Projekten gelten deren eigene Lizenzen weiter – das ist normal und kein Mangel, sollte aber benannt sein.

4. Bilder und Schriften

Der Punkt, der am häufigsten übersehen wird.

Lizenzen aus Bilddatenbanken werden oft auf die Agentur ausgestellt. Endet die Zusammenarbeit, endet die Lizenz – die Website läuft danach mit Bildern, für die keine Berechtigung mehr besteht. Abmahnungen in solchen Fällen sind nicht selten.

Ähnlich bei Schriften: Eine Lizenz für Druckerzeugnisse deckt die Einbindung auf einer Website nicht automatisch ab.

Die Frage lautet deshalb: Auf wen sind die Lizenzen ausgestellt, und was gilt nach Vertragsende? Eine Aufstellung der verwendeten Bilder und Schriften mit Lizenznachweis gehört zur Projektübergabe.

Die Übergabe

Vereinbaren Sie von Anfang an, was am Ende übergeben wird: Zugänge, Quellcode, Lizenznachweise, eine kurze Dokumentation. Wer das zu Beginn regelt, verhandelt aus einer besseren Position als jemand, der es beim Abschied versucht.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.